Die Tätigkeitsbereiche der Rechtsanwältin Meike Tekken-Eden

Familienrecht  (Fachanwältin)

  • Unterhalt

  • Ehescheidungen

  • Sorgerecht

  • Umgangsrecht

  • Hausratsteilung

  • Versorgungsausgleich

  • Zugewinnausgleich

Das Familienrecht umfasst alle rechtlichen Belange innerhalb von ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften - von der anwaltliche Beratung und Vertretung bei Trennung und Scheidung, bis zur Erarbeitung von Konzepten, Verfügungen und Verträgen im Rahmen einer Eheschließung.

Arbeitsrecht

  • Abmahnungen

  • Kündigungen

  • Lohnforderungen

  • Zeugnisse (z. B. Arbeitszeugnis)

  • Arbeitszeiten

  • Mindestlohn

Die Vertretung von Arbeitnehmern, Angestellten, Geschäftsführern und mittelständischen Unternehmen aller Branchen in Kündigungsschutzklagen und anderen Verfahren sind ebenso Bereiche des Arbeitsrechts, wie die Beratung bei Vertragsabschlüssen, Kündigungen, Abmahnungen und sonstigen vertraglichen Vereinbarungen.

Erbrecht

  • Testamente und letztwillige Verfügungen

  • Durchsetzung oder Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen

  • Auseinandersetzungsvereinbarungen

  • Nachlassverfahren

Das Erbrecht befasst sich mit dem Nachlass nach dem Tode. Dies kann durch ein Testament geregelt werden. Darüber hinaus befasst sich das Erbrecht mit der Durchsetzung oder Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen. Außerdem wird über Auseinandersetzungsvereinbarungen und Nachlassverfahren verhandelt.

Strafrecht

  • Ordnungswidrigkeiten

  • Verwarn- oder Bußgelder

Das allgemeine Strafrecht umfasst alle Rechtsnormen, die durch bestimmte Verhaltensweisen verboten und unter Strafe gestellt werden. Das Strafrecht schützt dabei bestimmte Rechtsgüter wie beispielsweise Eigentum, Leben, elementare Werte des Gemeinschaftslebens, die Sicherheit und Integrität des Staates. Als Rechtsanwältin in Esens berate und vertrete ich Sie in allen Belangen des allgemeinen Strafrechts.

Allgemeines Zivilrecht

  • Verbrauchergeschäfte des täglichen Lebens

  • Kauf und Leasing

  • Verträge im Allgemeinen

  • Darlehen

  • Dienst- und Werkverträge

  • Maklerverträge

  • Eigentumsfragen und ähnliches

  • Mietverträge

Ob beim Kauf von Heimelektronik, der Reparatur Ihres Pkw oder der Anmietung einer Wohnung oder eines Geschäfts, in fast allen Lebensbereichen werden Sie täglich mit einer Vielzahl von Verträgen und Rechtsgeschäften konfrontiert. Im Zusammenhang mit Mängeln der Kaufsache können allerdings eine Vielzahl von Streitigkeiten auftreten. Auch die Zahlungsmoral von Auftraggebern und Vertragspartnern verschlechtert sich zunehmend, sodass sowohl für Unternehmen, als auch für Privatpersonen das Thema Forderungsbeitreibung immer mehr an Bedeutung gewinnt. In einer kompetenten und persönlichen Beratung helfen wir Ihnen bei der Gestaltung der Rechtsverhältnisse sowie bei der außergerichtlichen und falls notwendig auch gerichtlichen Geltendmachung Ihrer vertraglicher Ansprüche einschließlich der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung.

Vertragsrecht

  • Kaufvertrag

  • Werkvertrag

  • Dienstvertrag

  • Mietvertrag

  • Darlehensvertrag

  • Reisevertrag

Unter allgemeinem Vertragsrecht versteht man die Gesamtheit der gesetzlichen Bestimmungen, die sich mit privatrechtlichen Verträgen und Vertragstypen aller Art sowie den Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern befassen. Im allgemeinen Vertragsrecht herrscht der Grundsatz der Vertragsfreiheit oder auch Privatautonomie genannt, was bedeutet, dass grundsätzlich jeder vereinbaren kann was er möchte. Allerdings gelten für das allgemeine Vertragsrecht Einschränkungen durch eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen, beispielsweise im Bereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch Diskriminierungsverbote oder das Verbot sittenwidriger Verträge.